„Lebensbedrohlichen Einsatzlagen“

07.02.2018

Polizei stellt bei der Rosenheimer Feuerwehr Konzept bei „Lebensbedrohlichen Einsatzlagen“ vor

 

Alarm für Feuerwehr und Rettungsdienst, eine schwere Explosion wird gemeldet. Als die Helfer an der Einsatzstelle Brände löschen und Verletzte versorgen wollen, werden sie aus dem Hinterhalt beschossen. Sie werden Opfer eines perfiden Terroranschlags, der sich auch gegen die Rettungskräfte richtet. Zum Glück sind solche Szenarien bei uns in Deutschland noch nicht vorgekommen, aber – so Polizeirat Dominic Fischer vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd – „die Gefahr für Anschläge ist auch bei uns konkret, wie die Fälle in Berlin, Ansbach oder Würzburg gezeigt haben“. Die Polizei hat deshalb ein Konzept entwickelt, wie die Helfer von Feuerwehr und Rettungsdienst bei solchen Einsätzen geschützt werden können. Im Rahmen einer Ausbildungsveranstaltung bei der Freiwilligen Feuerwehr Rosenheim stellte Fischer dieses Konzept vor.

 

Viele Führungs- und Einsatzkräfte der Rosenheimer Feuerwehren waren in die Hauptfeuerwache zum Vortrag von Dominic Fischer gekommen. Spätestens seit dem Amoklauf am Münchner Olympia-Einkaufzentrum im Juli 2016 ist klar geworden, dass sich Einsatzkräfte auch bei uns mit solchen sogenannten „Lebensbedrohlichen Einsatzlagen“ (LbEL) auseinandersetzen müssen. Damit sind Fälle gemeint, die ein „hohes Gefährdungspotential für Opfer, Unbeteiligte und Einsatzkräfte“ mit sich bringen, etwa bei Amokläufen, Terroranschlägen oder Schusswaffengebrauch. Rettungskräfte müssen dabei schon bei der Anfahrt über die Leitstelle gewarnt werden, sie dürfen dann auf keinen Fall das tun, was normalerweise selbstverständlich ist: so nahe wie möglich an den Einsatzort zu fahren, um schnell und effektiv zu helfen. Bei einer lebensbedrohlichen Einsatzlage werden die Hilfskräfte zunächst in einen Bereitstellungsraum außerhalb der gefährlichen Zone geleitet und dort von Polizeibeamten geschützt. Erst wenn der Tatort gesichert ist, können Notarzt, Rettungsdienst und Feuerwehr dorthin, um ihre Arbeit zu machen. „Ich verstehe, dass ihr sofort helfen wollt, wenn schreiende Verletzte am Boden liegen. Aber was hilft es, wenn ihr dann auch beschossen werdet und selbst als Verletzte dort liegt“ machte Polizeirat Fischer deutlich. „Erst muss der Tatort sicher sein, dann könnt ihr rein“, so seine klare Ansage.

 

Dieses Konzept wurde in unserer Region schon einmal erfolgreich angewendet, als im September 2017 ein Mann in einer Bar in Traunreut zwei Männer erschoss. Da der Täter zunächst flüchtig war und man einen Amoklauf oder gar Terroranschlag nicht ausschließen konnte, wurde eine lebensbedrohliche Einsatzlage ausgerufen. Die Hilfskräfte fuhren zunächst in einen Bereitschaftsraum, erst als Polizisten die Bar und ihr Umfeld durchsucht und für sicher erklärt hatten, durften Notarzt und Rettungsassistenten unter dem Schutz der Polizei zu den Opfern, denen in diesem Fall allerdings nicht mehr zu helfen war.

 

Stadtbrandrat Hans Meyrl bedankte sich nach dem Vortrag für diese wichtigen und gut präsentierten Informationen bei Referent Fischer, verbunden mit der Hoffnung, dass solche für alle Beteiligten gefährlichen Lagen nie entstehen mögen. „Aber wenn, dann sind wir wenigstens gut darauf vorbereitet“, so Meyrl.

 

Text und Fotos: Martin Binder

 

Bild zur Meldung: „Lebensbedrohlichen Einsatzlagen“