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Rauchmeldertag - 13.Juni 2014

12.06.2014

21. November 2013, 12.39 Uhr: Alarm für die Rosenheimer Feuerwehren. Im zweiten Stock eines Wohnblocks an der Chiemseestraße ist ein Zimmerbrand ausgebrochen. Nachbarn hatten das laute Piepsen eines Rauchmelders gehört, die Feuerwehr über die 112 alarmiert und die beiden schlafenden Bewohner in der brennenden Wohnung noch rechtzeitig in Sicherheit gebracht. Die Wohnungsinhaberin und ihr Ehemann erlitten Rauchgasvergiftungen, haben aber überlebt. „Wir waren zwar sehr schnell da und haben den Brand nach wenigen Minuten gelöscht“, sagt Stadtbrandrat und Einsatzleiter Hans Meyrl, „doch ohne die Warnung durch den Rauchmelder hätte die Sache für die beiden Bewohner schlimm ausgehen können“.

 

„Mach mich an - die Decke!“ Mit diesem Slogan wirbt die Aktion „Rauchmelder retten Leben“ am heutigen Rauchmeldertag für die kleinen, meist weißen und kostengünstigen Geräte, die möglichst in jedem Raum einer Wohnung an der Decke angebracht werden sollten. Etwa 400 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland bei Wohnungsbränden, die meisten davon kommen schon durch eine Rauchgasvergiftung ums Leben oder werden bewusstlos, bevor sie durch die Flammen getötet werden. Schon wenige Atemzüge mit Rauchgas können zum Tod führen. Besonders in der Nacht ist die Gefahr groß, denn der Mensch riecht den Rauch im Schlaf nicht. Helfen können Rauchwarnmelder, die Rauch schon in geringer Konzentration erkennen, die Bewohner mit einem durchdringenden Warnton aufwecken und ihnen so die möglicherweise lebensrettenden Minuten für die Flucht aus der brennenden Wohnung geben.

 

In Bayern gibt es seit Anfang 2013 die gesetzliche Pflicht, Rauchwarnmelder in Wohnungen einzubauen. Diese Pflicht besteht zunächst allerdings nur für Neu- und Umbauten. Für bestehende Wohnungen gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017. Nach Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung müssen Rauchmelder „in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen“ angebracht werden. In der Vorschrift heißt es weiter: „Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung (…) entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.“ Im Klartext bedeutet das: Der Eigentümer einer Wohnung muss die Rauchmelder installieren, für die Wartung der Geräte sind die Mieter verantwortlich, sofern keine andere Regelung vereinbart wurde.

 

Moderne Rauchmelder sind einfach zu warten. Viele Geräte haben Batterien, die zehn Jahre halten. Die monatliche oder zumindest jährliche Kontrolle, das Auswechseln der Batterien und das „Abstauben“ der Öffnungen können die meisten Menschen selbst erledigen. Wer dazu nicht in der Lage ist oder diese Wartungsarbeiten nicht übernehmen will, kann die Dienste von Fachleuten in Anspruch nehmen. Zum Beispiel von Firmen, die sowieso mindestens einmal pro Jahr ins Haus kommen. Etwa die Heizungs- und Wasserableser oder die Kaminkehrer.

 

Trotz der gesetzlichen Verpflichtung für Rauchmelder gibt es keine Kontrolle und auch keine Strafen für fehlende Rauchmelder. Ein Rauchmelder kann auch keinen Brand verhindern. Einziger Zweck ist, Menschenleben zu retten. Deshalb – so Rosenheims Stadtbrandrat Meyrl – bleibt nur der dringende Appell an alle, Rauchmelder in ihren Wohnungen zu installieren, unabhängig von den gesetzlichen Regelungen. Meyrl und die Aktiven der Rosenheimer Feuerwehren stehen deshalb voll hinter der Aktion am heutigen Rauchmeldertag. Zum Schutz der Menschen, die in einer brennenden Wohnung ohne Rauchmelder vielleicht keine Chance mehr haben, zu überleben. Mehr zu Rauchmeldern unter www.rauchmelder-lebensretter.de

                            

 

                                                                                                                         

Wichtige Informationen zu den Rauchmeldern

 

Rauchmelder sind im Handel schon ab etwa 15 Euro zu haben, seit 2008 dürfen nur noch Geräte nach der Norm DIN EN 14604 verkauft werden. Erkennbar am CE-Zeichen und dem Prüfsiegel einer Zertifizierungsstelle – etwa VdS oder KRIWAN. Ein Rauchmelder sollte diese Anforderungen erfüllen:

  • Alarmton mindestens 85 dB(A)
  • Warnsignal weist mindestens 30 Tage vorher immer wieder darauf hin, dass die Batterie ausgetauscht werden muss
  • Funktionsüberprüfung des Melders muss möglich sein (Testknopf)
  • Rauch soll von allen Seiten in die Rauchmesskammer eindringen können
  • Einlassöffnungen der Rauchkammer sind nicht größer als 1,3 mm und schützen vor Insekten und Verschmutzung

 

 

 

Foto Nr. 1:

Die Rosenheimer Feuerwehr löscht bei einer „heißen“ Übung einen Zimmerbrand. Der Rauchmelder in der Mitte der Decke ist zwar schon verrußt, gibt aber immer noch einen starken Warnton ab.

 

Foto Nr. 2:

Die Rosenheimer Feuerwehr löscht bei einer „heißen“ Übung einen Zimmerbrand. Der weiße Rauchmelder links oben an der Decke hat schon bei der ersten Rauchentwicklung einen starken Warnton abgegeben.

 

 

Vielen herzlichen Dank für den Bericht und die Bereitstellung der Fotos an unseren Freund Martin Binder!

Grafik: Aktion „Rauchmelder retten Leben“

 

Bild zur Meldung: Quelle: Rauchmelder retten Leben

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Rauchmeldertag 2014 (12.06.2014)